Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen, die einen deutschen Arbeitsvertrag haben. Je nach Branche kann mit Beginn, während der Schwangerschaft und nach der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bestehen.
In der Regel nehmen Mitarbeiterinnen sechs Wochen vor der errechneten Niederkunft den Mutterschutz wahr. Sie können allerdings auch freiwillig weiterarbeiten. Acht Wochen nach der Geburt hingegen besteht ein klares Beschäftigungsverbot. Dies ist keine Option, sondern muss wahrgenommen werden.
Mehr zum Thema Mutterschutz finden Sie hier:
https://www.bmfsfj.de/
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/BJNR122810017.html